Betriebsanweisungen
- Erstellen von Arbeitsplatz-, Arbeitsbereichs- oder tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen
- Beschreiben von Verhalten und Maßnahmen bei Gefährdungen und Belastungen im Normalbetrieb und betriebstypischen Abweichungen
- Verfahrensanweisungen zur Durchführung von Wartung und Reparaturarbeiten erstellen, insbesondere die dabei einzusetzenden Sicherheitseinrichtungen festlegen (z.B. Verwendung von Abstützungen für schwere Maschinenteile bei Arbeiten am Hydrauliksystem).
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