Gefahrstoffermittlung

Sämtliche im Betrieb befindlichen Gefahrstoffe müssen in einem Kataster erfaßt werden. Für alle Gefahrstoffe ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (siehe auch Betriebsanweisungen).
Für explosionsfähige Stoffe ist ein Explosionsschutzdokument anzufertigen.